
Reglement
24. Juli 2011
Reglement zum 8. FH OÖ Linztriathlon 2012
Schwimmen
- Das Tragen der ausgegebenen Badehauben ist Pflicht.
- Neoprens sind bis zu einer Wassertemperatur von 24 Grad erlaubt, aber nicht Pflicht.
- Das Schwimmen mit einem Neopren ist bis zu einer Wassertemperatur von 18,9 Grad Pflicht.
- Der Neoprenanzug darf erst in der offiziellen Wechselzone ausgezogen werden.
Radfahren
- Das Radfahren ohne geprüften Helm (TÜV, CE, SNEL, ANSI) ist verboten.
- Der Kinnriemen muss während der ganzen Fahrt geschlossen sein und
- Er darf nur in den Wechselzonen geöffnet werden.
- Die Teilnehmer haben ihre Startnummer deutlich sichtbar am Rücken zu befestigen.
- Reparaturen sind nur mit eigenem Werkzeug und ohne fremde Hilfe erlaubt.
Disqualifikationsregeln
- Die Wettkampfrichter warnen durch Zurufen der Startnummer und einer gelben Karte.
- Verwarnten Athleten bekommen Zeitstrafen, die in der Penaltybox (Wechselzone) abzusitzen sind.
- Wer zweimal verwarnt wird, kann disqualifiziert werden. Die Wettkampfrichter können aber auch eine sofortige Disqualifikation vollziehen.
ACHTUNG: Abstand zum Vordermann mindestens 10 Meter!
Das Verlassen der rechten Fahrspur ist nur zum Überholen erlaubt. Wird sie länger als 30sec verlassen, kann eine Verwarnung folgen. Der überholte Athlet muss sich sofort auf einen Abstand von 10 Metern zurückfallen lassen. Für Rechtsüberholer und das Nichtbeachten der StVo. (z.B. Rechtsüberholen von Autos, Missachten von Vorrangregeln...) erfolgt eine sofortige Disqualifikation.
Laufen
- Ein Abkürzen der Laufstrecke ist verboten
- Den Athleten ist die Hilfe von anderen Personen (auch von Fahrzeugen) untersagt.
- Auch sogenannte Schrittmacher sind verboten.
- Die Startnummer ist gut sichtbar auf der Vorderseite zu befestigen.
Allgemeines
- Es gilt die Sportverordnung des Österreichischen Triathlonverbands.
- Der Athlet ist für die Zwischenzeiten selbst verantwortlich.
- Der Championchip muss während des gesamten Rennverlaufs am Körper getragen werden.
- Radfahren und Laufen mit nacktem Oberkörper ist verboten.
- Startnummern dürfen nicht verkleinert oder verändert werden.
- Der Veranstalter hält sich vor, gegenüber Athleten ein Teilnahmeverbot auszusprechen.
- Jeder Athlet, egal in welchem Zeitraum, der wegen Dopings überführt wurde, hat Startverbot.
- Teilnehmer die bei der Veranstaltung des Betruges überführt werden, haben Startverbot.
- Auf der Startnummer sollten die Personendaten und die Blutgruppe vermerkt werden.
- Die Wechselzone darf nur von OK-Team, Helfern, Rettungsdienst, Wettkampffunktionären, Sicherheitsdienst und von den Athleten betreten werden.
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